Die 3G-Regel zu Corona

Schon viele neue Worte und Abkürzungen mussten wir seit Beginn der Pandemie erlernen und uns merken. Nun ist es die 3G-Regel. Diese steht für 1. Geimpft 2. Genesen 3. Getestet. Einige Ministerpräsidenten und Regionen unseres Landes werben für die 2G-Regel, also geimpft oder genesen. Gastwirte vor der Kamera im ZDF-TV haben Ihre Gaststätte/Bar/Nachtclub auf 2G “umgestellt”, damit Sie endlich wieder Geld verdienen, versprechen sie sich davon.

Ich persönlich halte nichts von dieser 2G Regel! Einerseits wissen wir nicht, wie lange eine Corona-Schutzimpfung überhaupt wirkt, ab wann wir Geimpften alle “Boostern” müssen zur Erhaltung unseres Status; und ebenfalls bei den genesenen Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren, wissen wir noch nicht, wie lange in deren Blut Antikörper präsent sind, um eine erneute Corona-Erkrankung zu verhindern. Zudem haben wir die Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Corona Impfung erhalten dürfen (da gibt es sehr viele durch Vorerkrankungen) und die Menschen, die sich – aus welchen Gründen auch immer, aktuell nicht gegen Corona impfen lassen möchten (Recht auf Selbstbestimmung).

Ich bin für die 3G-Regel. Ausgenommen, die erforderlichen Besuche im Supermarkt und in den Läden, die ein Mensch benötigt, um zur Gänze am Leben, an seiner/ihrer Versorgung, unserer Gesellschaft teilzunehmen. Einen negativen Covid-19 Test für den Supermarkt, oder gar für Kunden der “Tafel” ist überzogen, fördert Vertrauensverlust bei der ordnungsgemäßen Durchführung einer medizinischen Maßnahme. Sobald die Covid-19 Antigen Schnelltests für einen Teil unserer Gesellschaft gebührenpflichtig werden ( ab Oktober 2021) wäre das für die Betroffenen unangemessen und unsozial bezogen auf die sehr hohe Messlatte unseres deutschen Staates.

(AL. 30.08.2021)

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