Lagebericht Testzentrum 11/2021

Aktuell registrieren wir ein verändertes Zahlenverhältnis von 450 Testungen zu einem Corona positivem Fall. Die positiven Testungen werden mehr. Dennoch Vorsicht: Eine Erkältung aufgrund der eklig nassen Jahreszeit ist noch kein Corona. Wer allerdings einige Tage Halsschmerzen hat, trockenen Husten, Veränderungen beim Geschmack oder beim Hören, oder Kopfschmerzen, über den persönlich gewohnten Zeitraum hinaus, oder sich ungewohnt schlapp fühlt (Kein Burn-Out), “wenn der lebengelernte körperliche Empfindungszustand” ungewohnt anders von Ihnen wahrgenommen wird, wenn plötzlich die sonst stabile Puste früher als sonst beim zum Beispiel Treppensteigen ausgeht, der sollte SOFORT einen Corona-Test machen. Eine Erkältung, Verschnupfung, Lichtmangel, es kann vieles sein, nicht nur der Baum vor Ihrem Fenster stellt sich auf den Wintermodus um, Ihr Körper macht das auch.

Problematisch ist der derzeitige Stand sehr unterschiedlicher Informationen, wann eine Testperson für einen PoC Antigen-Test (Bürgertest) zahlen muss und unter welchen Umständen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) weiterhin die Tests bezahlt. Ursprünglich wurde gesagt, bei Schwangeren bis zum 4. Monat der Schwangerschaft werden Tests weiterhin über die KV bezahlt. Ab dem 4. Monat einer Schwangerschaft könne die werdende Mutter ein Impfangebot annehmen. (Erläuterung ZDF-Nachrichten am 11.10.2021). Dann folgte die Änderung, eine Übergangszeit, wie uns das Gesundheitsamt aus Senftenberg telefonisch mitteilte, alle Schwangere bis 31.12.2021 sind gebührenbefreit, deren Tests zahlt die KV. Nun sind wir bei den stillenden Müttern, die sich ebenfalls in der Bezahlung Ihrer Tests bei der KV sehen. Hier haben wir die Information, eine Mutter, die Ihr Baby/Kleinkind noch mit Muttermilch (neudeutsch: Menschenmilch) versorgt, benötigt vom Hausarzt eine schriftliche Bestätigung, dass sie aktuell noch stillt, dann kopieren wir dieses Schriftstück der Gebührenbefreiung und heften es mit Ihrem Datenbogen bei „KV“ ab.

Wer ein Krankenhaus als Patient, oder eine Praxis zum MRT aufsuchen muss, derjenige/diejenige ist laut KV-Verordnung nicht befreit von der Gebühr der Testung. Generell sollen Krankenhäuser verpflichtet sein, in ihren eigenen Testzentren ihren Besucherverkehr virenbezogen vorab auszuwerten. Dies findet aber nicht statt, beziehungsweise wird in Lauchhammer und Senftenberg über eine Drittfirma gebührenpflichtig umgesetzt. Medizinisches Fachpersonal im Krankenhaus ist sinnvoller und “wertschöpfender”, als vor dem Krankenhaus in einem Container.

Eine Hausärztin aus der Region, die für Ihre Patientin und unsere Testkundin bärenstark kämpft hat uns die Kenntnisnahme entsprechender Gesetzestexte zugesagt. Aktuell steht leider nicht in der Verordnung, dass ein Mensch, der zum MRT muss und zum Betreten einer medizinischen Einrichtung einen Test braucht, diesen von der KV bezahlt bekommt. Wir warten auf die verwertbaren Informationen der Hausärztin!

Generell würden wir begrüßen, wenn künftig wieder alle PoC Antigen-Tests hier in Großräschen von der KV in Potsdam bezahlt werden. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen festigt sich die Nachrichtenlage, künftig, eher sehr zeitnah, dass die PoC Antigen-Schnelltests (Bürgertests) wieder kostenfrei werden. Wir als Betreiber eines Covid-19 Testzentrums würden diese Entwicklung durch unsere praktischen Beobachtungen sehr begrüßen. Durch die Gebührenpflicht wird das sehr hilfreiche “Corona-Monitoring” nicht optimal genutzt, im Maßnahmenkatalog gegen eine Pandemie.

Amadeus Leo / 08.11.2021

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